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BVerwG, 30.05.1997 - 2 B 64.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts - Voraussetzungen der Aufklärungsrüge - Anforderungen an die Darlegung der Beschwerde - Verletzung von Würdigungsgrundsätzen als Verfahrensmängel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1997 - 6 A 1746/95
- BVerwG, 30.05.1997 - 2 B 64.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 2 B 64.97
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Gericht trotz der Aufklärungsmaxime im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts grundsätzlich nicht zu einer Beweisaufnahme verpflichtet, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (u.a. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - ).